• Berufsunfähigkeitsversicherung

    Berufsunfähigkeits­versicherung

    Unser Schutzschirm für Ihr Einkommen

    • Flexibel & ausbaufähig
    • 100 % Rente bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit
    • Kein Zwang, einen anderen Beruf auszuüben

Finanzielle Sicherheit bei Berufsunfähigkeit

Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) fängt die finanziellen Folgen auf, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.  

Passen Sie Ihre Absicherung je nach Lebenssituation mit unseren Bausteinen an. Dabei bestimmen Sie selbst, welche Risiken Sie versichern. Profitieren Sie von finanzieller Sicherheit bei Berufsunfähigkeit – mit dem Schutzschirm der Saarland Versicherungen. 

Für wen eignet sich eine Berufs­unfähig­keits­versicherung?

Berufseinsteigende und junge Erwachsene
Menschen in körperlich anstrengenden oder risikoreichen Berufen
Selbstständige und freiberuflich Tätige
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll für alle, die ihre finanzielle Sicherheit langfristig schützen möchten. Sie hilft dabei, Einkommenslücken zu schließen, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung die weitere Ausübung des Berufs verhindert – im Bürojob ebenso wie im Handwerk.

Berufs­unfähig­keits­versicherung: Ihre Vorteile

Garantiert: 100% der vereinbarten Leistung bereits ab 50% Berufsunfähigkeit – ohne Zwang einen anderen Beruf auszuüben

Flexibel: Flexible Anpassung der Absicherung bei besonderen Anlässen

Planungssicher: Bei Berufswechsel bleibt der Beitrag gleich oder wird günstiger

Ausbaufähig: Möglichkeit zur Erhöhung der Rente in den ersten fünf Versicherungsjahren

Günstige Einsteigertarife: Junge Leute sparen am Beitrag

Tarifrechner für Grund­fähig­keits­versicherung & Berufs­unfähig­keits­versicherung

Berechnen Sie jetzt Ihre Tarife und wählen Sie zwischen der Berufsunfähig­keits­versicherung und/oder der Grund­fähigkeits­versicherung.

Unsere Tarife im Vergleich

Unsere Empfehlung für Kunden ab 30 Jahre
EinkommensSicherung StartSchutz
für Studierende & Berufsanfänger
EinkommensSicherung Beruf
für Pflichtversicherte & Selbstständige
Monatliche Rente
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Icon Ja Icon Ja
Umgruppierung
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Kein Zwang, einen anderen Beruf auszuüben
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Icon Ja Icon Ja
Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung
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Beitragsfreistellung im Leistungsfall
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Reha-Maßnahmen
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Invest-Variante
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Günstiger Beitrag zum Start
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Icon Ja Icon Nein

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Unsere BU für junge Leute unter 30

Früh einsteigen lohnt sich: Unsere Berufs­unfähig­keits­versicherung für junge Leute unter 30

Gerade in jungen Jahren ändert sich vieles im Leben. Passgenau für junge Leute zwischen dem 15. und 30. Lebensjahr haben wir deswegen die EinkommensSicherung StartSchutz entwickelt. Mit unserem Tarif können Sie ohne Gesundheitsprüfung auch noch später den Versicherungsschutz flexibel an Ihre Bedürfnisse anpassen. Zudem: Die EinkommensSicherung StartSchutz ist zu Beginn rund ein Drittel günstiger als eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung – und das bei vollem Versicherungsschutz. Erst ab dem fünften Versicherungsjahr und nochmals nach dem zehnten bzw. ab dem elften Versicherungsjahr steigt der Beitrag.

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Die Bausteine der BU für Ihren Lebensweg Familienabsicherung Kapitalleistung Arbeitsunfähigkeit Dienstunfähigkeit Dread-Disease Grundbaustein

So hilft unsere EinkommensSicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit

  • Leistungsbeispiel Bürokauffrau in Ausbildung

    Bürokauffrau in Ausbildung

    Lena, 18 Jahre*

    Leistungsbeispiel Schreinerin

    Schreinerin

    Frau Böhm, 42 Jahre*

    Leistungsbeispiel Lehrer

    Lehrer

    Herr Sander, 35 Jahre*

Häufig gestellte Fragen rund um die Berufs­unfähig­keits­versicherung

Was leistet der Staat bei Berufsunfähigkeit und wann erhalte ich eine Erwerbsminderungsrente?
  • In voller Höhe erhalten Sie die Erwerbsminderungsrente-Rente (EM-Rente) nur, wenn Sie wegen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen gar nicht mehr oder nur stark eingeschränkt arbeiten können.

    Wenn Sie mehr als sechs Stunden pro Tag in einem anderen Beruf arbeiten können, sind Sie nicht erwerbsunfähig und haben da­her auch keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Können Sie zwischen drei und sechs Stunden einer Arbeit nachgehen, erhalten Sie die halbe EM-Rente. Nur wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden pro Tag einen Beruf ausüben können, erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente.

    Der Gesetzgeber hat das Recht, Sie auf einen anderen als den erlernten und bislang ausgeübten Beruf zu verweisen. Somit ist man aus Sicht des Gesetzgebers nicht erwerbsunfähig und hat keinen Anspruch auf Leistung. Das gilt zum Beispiel für eine Schreinerin, die in ihrem ursprünglichen Beruf durch eine Asthma-Krankheit dauerhaft nicht mehr arbeiten kann.

    Der Gesetzgeber hat das Recht, sie auf einen anderen Beruf zu verweisen z.B. als Gärtnerin. Somit ist die ehemalige Schreinerei nicht erwerbsunfähig und hat keinen Anspruch auf gesetzliche Leistung. Sie ist aber berufsunfähig. Weil sie frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, ist ihre finanzielle Existenz gesichert, bis sie wieder voll ins Arbeitsleben einsteigen kann.

    In voller Höhe erhalten Sie die Erwerbsminderungsrente-Rente (EM-Rente) nur, wenn Sie wegen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen gar nicht mehr oder nur stark eingeschränkt arbeiten können.

    Wenn Sie mehr als sechs Stunden pro Tag in einem anderen Beruf arbeiten können, sind Sie nicht erwerbsunfähig und haben da­her auch keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Können Sie zwischen drei und sechs Stunden einer Arbeit nachgehen, erhalten Sie die halbe EM-Rente. Nur wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden pro Tag einen Beruf ausüben können, erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente.

    Der Gesetzgeber hat das Recht, Sie auf einen anderen als den erlernten und bislang ausgeübten Beruf zu verweisen. Somit ist man aus Sicht des Gesetzgebers nicht erwerbsunfähig und hat keinen Anspruch auf Leistung. Das gilt zum Beispiel für eine Schreinerin, die in ihrem ursprünglichen Beruf durch eine Asthma-Krankheit dauerhaft nicht mehr arbeiten kann.

    Der Gesetzgeber hat das Recht, sie auf einen anderen Beruf zu verweisen z.B. als Gärtnerin. Somit ist die ehemalige Schreinerei nicht erwerbsunfähig und hat keinen Anspruch auf gesetzliche Leistung. Sie ist aber berufsunfähig. Weil sie frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, ist ihre finanzielle Existenz gesichert, bis sie wieder voll ins Arbeitsleben einsteigen kann.

Zahlt der Staat, wenn ich als Berufseinsteigerin oder -einsteiger berufsunfähig werde?
  • Als Berufseinsteiger sind Sie gesetzlich nicht gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit geschützt. Nur eine staatliche Erwerbsminderungsrente könnte für Sie infrage kommen. Diese wird jedoch nur in Abhängigkeit davon gezahlt, wie viele Stunden am Tag man noch arbeiten kann: Egal in welchem Beruf, selbst wenn er unter Ihrer Qualifizierung liegt. Neben den medizinischen Voraussetzungen müssen Sie außerdem auch Auflagen erfüllen:

    - Eine Wartezeit von fünf Jahren muss eingehalten werden.

    - Sie müssen bei Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit nachweisen, dass Sie in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben.

    Als Berufseinsteiger sind Sie gesetzlich nicht gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit geschützt. Nur eine staatliche Erwerbsminderungsrente könnte für Sie infrage kommen. Diese wird jedoch nur in Abhängigkeit davon gezahlt, wie viele Stunden am Tag man noch arbeiten kann: Egal in welchem Beruf, selbst wenn er unter Ihrer Qualifizierung liegt. Neben den medizinischen Voraussetzungen müssen Sie außerdem auch Auflagen erfüllen:

    - Eine Wartezeit von fünf Jahren muss eingehalten werden.

    - Sie müssen bei Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit nachweisen, dass Sie in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben.

Ist es sinnvoll, die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits im Studium abzuschließen?
  • Bei Studierenden steht der angestrebte Beruf bereits annähernd fest. Sollte während des Studiums der Fall eintreten, schwer zu erkranken, besteht keine gesetzliche Absicherung. Der Einstieg in die BU-Versicherung ist meist problemlos möglich, da noch keine gesundheitlichen Beschwerden zu erwarten sind. So kann frühzeitig die Arbeitskraft abgesichert werden.

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Schüler und Schülerinnen, Studierende, Azubis sowie Berufseinsteiger und Berufseinsteigerinnen sinnvoll. Mit der EinkommensSicherung StartSchutz sichern sich junge Menschen den vollen Versicherungsschutz zu günstigen Beiträgen. Das Angebot mit dem guten Preis-Leistungs-Verhältnis gilt für alle ab 14 bis 30 Jahren.

    Bei Studierenden steht der angestrebte Beruf bereits annähernd fest. Sollte während des Studiums der Fall eintreten, schwer zu erkranken, besteht keine gesetzliche Absicherung. Der Einstieg in die BU-Versicherung ist meist problemlos möglich, da noch keine gesundheitlichen Beschwerden zu erwarten sind. So kann frühzeitig die Arbeitskraft abgesichert werden.

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Schüler und Schülerinnen, Studierende, Azubis sowie Berufseinsteiger und Berufseinsteigerinnen sinnvoll. Mit der EinkommensSicherung StartSchutz sichern sich junge Menschen den vollen Versicherungsschutz zu günstigen Beiträgen. Das Angebot mit dem guten Preis-Leistungs-Verhältnis gilt für alle ab 14 bis 30 Jahren.

In welcher Höhe sollte ich die BU abschließen?
  • Empfehlenswert ist eine Berufsunfähigkeitsrente bei angestellten Arbeitnehmern in Höhe von 80 % des Nettoeinkommens bzw. 60 % des Bruttoeinkommens und bei Selbstständigen in Höhe von 60 % des Gewinns vor Steuern. Gehen Sie dabei davon aus, dass im Falle der Berufsunfähigkeit auch hohe Nebenkosten wegfallen, wie z.B. der tägliche Weg zur Arbeit.

    Empfehlenswert ist eine Berufsunfähigkeitsrente bei angestellten Arbeitnehmern in Höhe von 80 % des Nettoeinkommens bzw. 60 % des Bruttoeinkommens und bei Selbstständigen in Höhe von 60 % des Gewinns vor Steuern. Gehen Sie dabei davon aus, dass im Falle der Berufsunfähigkeit auch hohe Nebenkosten wegfallen, wie z.B. der tägliche Weg zur Arbeit.

Bis zu welchem Alter sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden?
  • Sinnvoll ist der Abschluss mit einer Laufzeit bis zum regulären Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Erst da beginnt Ihre Altersrente.

    Die Mindestlaufzeit sollte bis zum Alter von 63 Jahren festgelegt sein, da Sie zu diesem Zeitpunkt frühestens Ihre gesetzliche Rente erhalten können.

    Gut zu wissen: Sollte der Gesetzgeber das Eintrittsalter für die gesetzliche Altersrente zwischenzeitlich auf beispielsweise 70 Jahre herausgeschoben haben, können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung den Vertrag verlängern.

    Sinnvoll ist der Abschluss mit einer Laufzeit bis zum regulären Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Erst da beginnt Ihre Altersrente.

    Die Mindestlaufzeit sollte bis zum Alter von 63 Jahren festgelegt sein, da Sie zu diesem Zeitpunkt frühestens Ihre gesetzliche Rente erhalten können.

    Gut zu wissen: Sollte der Gesetzgeber das Eintrittsalter für die gesetzliche Altersrente zwischenzeitlich auf beispielsweise 70 Jahre herausgeschoben haben, können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung den Vertrag verlängern.

Um mich vor den Folgen der Berufsunfähigkeit abzusichern, muss ich erst eine Gesundheitsprüfung machen – warum?
  • Ihr Gesundheitszustand ist bares Geld wert. Wenn Sie sich für eine BU entscheiden, fragen wir nach Ihrem Gesundheitszustand, da bestimmte Vorerkrankungen ein höheres Berufsunfähigkeits-Risiko mit sich bringen. Gesunde Menschen erhalten deshalb einen günstigeren Beitrag. Je früher Sie also mit Ihrer Vorsorge beginnen, desto mehr profitieren Sie von Ihrem guten Gesundheitszustand.

    Mehr Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung: Sie können Ihre Berufsunfähigkeitsschutz über die Jahre ausbauen, zum Beispiel wenn Ihr Einkommen steigt.

    Ihr Gesundheitszustand ist bares Geld wert. Wenn Sie sich für eine BU entscheiden, fragen wir nach Ihrem Gesundheitszustand, da bestimmte Vorerkrankungen ein höheres Berufsunfähigkeits-Risiko mit sich bringen. Gesunde Menschen erhalten deshalb einen günstigeren Beitrag. Je früher Sie also mit Ihrer Vorsorge beginnen, desto mehr profitieren Sie von Ihrem guten Gesundheitszustand.

    Mehr Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung: Sie können Ihre Berufsunfähigkeitsschutz über die Jahre ausbauen, zum Beispiel wenn Ihr Einkommen steigt.

Wie beantrage ich Leistungen wegen Berufsunfähigkeit?
  • Sie können uns den Leistungsfall telefonisch(+49 681 601 561), schriftlich oder per E-Mail(bu-leistung@vkb.de) melden. Telefonisch sind wir von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr für Sie da. Selbstverständlich können Sie sich auch an unsere Außendienstmitarbeitenden vor Ort wenden. 

    Sie erhalten dann von uns einen Fragebogen, der alle notwendigen Informationen sowie den Namen und die Telefondurchwahl einer festen Ansprechperson enthält. Diese steht Ihnen während der gesamten Prüfung zur Verfügung.

    Sie können uns den Leistungsfall telefonisch(+49 681 601 561), schriftlich oder per E-Mail(bu-leistung@vkb.de) melden. Telefonisch sind wir von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr für Sie da. Selbstverständlich können Sie sich auch an unsere Außendienstmitarbeitenden vor Ort wenden. 

    Sie erhalten dann von uns einen Fragebogen, der alle notwendigen Informationen sowie den Namen und die Telefondurchwahl einer festen Ansprechperson enthält. Diese steht Ihnen während der gesamten Prüfung zur Verfügung.

Wie läuft die Leistungsfallprüfung ab?
  • Nach Erhalt der Leistungsfallmeldung senden wir Ihnen binnen 48 Stunden den Fragebogen zur Beantragung der Leistungen zu. Darauf finden Sie Name und Telefondurchwahl Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihres Sachbearbeiters. 

    In dem Fragebogen werden alle Informationen und Unterlagen abgefragt, welche wir für die weitere Bearbeitung benötigen. Sobald wir diese Unterlagen von Ihnen vorliegen haben, ist es unser Anspruch, diese innerhalb von acht Arbeitstagen auszuwerten. Wir teilen Ihnen daraufhin mit, ob und welche Unterlagen wir noch benötigen. Liegen uns alle notwendigen Dokumente vor, bearbeiten wir Ihren Antrag binnen acht Arbeitstagen abschließend. Die Entscheidung erhalten Sie schriftlich.

    Nach Erhalt der Leistungsfallmeldung senden wir Ihnen binnen 48 Stunden den Fragebogen zur Beantragung der Leistungen zu. Darauf finden Sie Name und Telefondurchwahl Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihres Sachbearbeiters. 

    In dem Fragebogen werden alle Informationen und Unterlagen abgefragt, welche wir für die weitere Bearbeitung benötigen. Sobald wir diese Unterlagen von Ihnen vorliegen haben, ist es unser Anspruch, diese innerhalb von acht Arbeitstagen auszuwerten. Wir teilen Ihnen daraufhin mit, ob und welche Unterlagen wir noch benötigen. Liegen uns alle notwendigen Dokumente vor, bearbeiten wir Ihren Antrag binnen acht Arbeitstagen abschließend. Die Entscheidung erhalten Sie schriftlich.

Bekomme ich auch eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn ich theoretisch einen anderen Beruf ausüben möchte?
  • Wenn Sie nicht mehr arbeiten können, dann sollen Sie auch nicht mehr arbeiten müssen. Wir verweisen Sie nicht auf einen anderen Beruf, den Sie mit Ihrer Erkrankung/Beeinträchtigung noch ausüben könnten. Entsprechend werden Sie in Ihrem BU-Vertrag keine Klausel zur "abstrakten Verweisung" finden. In den BU-Tarifen der Saarland Versicherungen besteht kein Zwang einen anderen Beruf auszuüben – selbst wenn Sie es theoretisch könnten.

    Wenn Sie nicht mehr arbeiten können, dann sollen Sie auch nicht mehr arbeiten müssen. Wir verweisen Sie nicht auf einen anderen Beruf, den Sie mit Ihrer Erkrankung/Beeinträchtigung noch ausüben könnten. Entsprechend werden Sie in Ihrem BU-Vertrag keine Klausel zur "abstrakten Verweisung" finden. In den BU-Tarifen der Saarland Versicherungen besteht kein Zwang einen anderen Beruf auszuüben – selbst wenn Sie es theoretisch könnten.

Wie lange wird die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt?
  • Wenn Sie berufsunfähig werden, bekommen Sie Ihre Leistung unbefristet. Ihr Rentenanspruch besteht während der vereinbarten Leistungsdauer so lange, wie die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

    Sie erhalten Ihre vereinbarte Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit. Es wird bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gezahlt, d.h. maximal bis zur Erreichung des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Als Rentner können Sie keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen.

    Wenn Sie berufsunfähig werden, bekommen Sie Ihre Leistung unbefristet. Ihr Rentenanspruch besteht während der vereinbarten Leistungsdauer so lange, wie die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

    Sie erhalten Ihre vereinbarte Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit. Es wird bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gezahlt, d.h. maximal bis zur Erreichung des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Als Rentner können Sie keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen.

Bekomme ich neben der Berufsunfähigkeitsrente weitere Unterstützung?
  • Bei uns bekommen Sie die notwendige finanzielle Hilfe und mehr: Wir helfen Ihnen zum Beispiel bei der Wahl der richtigen Reha-Maßnahmen oder bei einer Umorganisation Ihres Betriebes.

    Bei uns bekommen Sie die notwendige finanzielle Hilfe und mehr: Wir helfen Ihnen zum Beispiel bei der Wahl der richtigen Reha-Maßnahmen oder bei einer Umorganisation Ihres Betriebes.

Muss ich die Versicherung informieren, wenn sich mein Gesundheitszustand verbessert?
  • Sie sind nicht verpflichtet, von sich aus im Leistungsfall eine gesundheitliche Verbesserung zu melden.

    Sie sind nicht verpflichtet, von sich aus im Leistungsfall eine gesundheitliche Verbesserung zu melden.

Was passiert mit meinen Beiträgen, wenn die Versicherung ausläuft?
  • Ob Sie in Ihrem Arbeitsleben berufsunfähig werden oder nicht – Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ist in jedem Fall eine gute Investition. Eingezahlte Überschüsse legen wir kapitalmarktorientiert an. Läuft Ihre Versicherung aus, erhalten Sie das Fondsvermögen einkommensteuerfrei. Trotzdem bleiben Sie flexibel, denn Auszahlungen sind auch schon während der Laufzeit möglich.

    Ob Sie in Ihrem Arbeitsleben berufsunfähig werden oder nicht – Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ist in jedem Fall eine gute Investition. Eingezahlte Überschüsse legen wir kapitalmarktorientiert an. Läuft Ihre Versicherung aus, erhalten Sie das Fondsvermögen einkommensteuerfrei. Trotzdem bleiben Sie flexibel, denn Auszahlungen sind auch schon während der Laufzeit möglich.

Mit der Grundfähigkeitsversicherung einzelne körperliche und geistige Fähigkeiten absichern

Grundfaehigkeitsversicherung

Mit unserer Grundfähig­keits­versicherung Einkommens­Sicherung Aktiv können Sie jetzt auch einzelne Fähig­keiten, wie Sehen, Gehen und Sprechen, ab­sichern. Fällt eine der Grund­fähig­keiten weg oder ist stark einge­schränkt, er­halten Sie eine monat­liche Rente. Das gilt auch bei psychischen Krank­heiten. Sie wählen dabei selbst, welche Grund­fähig­keiten Sie ver­sichern wollen.

Übrigens: Die Einkommens­Sicherung Aktiv kann auch schon für Kinder ab 5 Jahren ab­ge­schlossen werden.

Leistungsumfang ansehen

Nachhaltigkeit im Blick

Der Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG ist es ein An­liegen, eine ver­trauens­würdige Berat­ung in Versicher­ungs­fragen zu gewähr­leisten. Insbe­sondere die Berück­sichti­gung des Faktors Nach­haltig­keit gemäß der ESG-Kriterien (Environ­mental Social Gover­nance) soll zu einer trans­pa­renten Kommuni­kation bei­tragen.

Nachhaltigkeitsstrategie kennenlernen

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Diese Vorsorgelösung bieten wir Ihnen im Konzernverbund an:


Bayern-Versicherung
Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Ein Unternehmen der Versicherungskammer

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