• Tierhalterhaftpflicht

    Tierhalterhaftpflicht

    Unser Schutzschirm für Ihre Vierbeiner

    • Günstige Tarife
    • Hohe Versicherungssumme mit 30 Mio. Euro
    • Für Hunde und Pferde

Bestens abgesichert mit unserer Tierhalterhaftpflichtversicherung

Auch der bravste Hund oder das folgsamste Pferd kann mal etwas anstellen, das anschließend möglicherweise Kosten nach sich zieht. So ist es z. B. denkbar, dass Ihr Hund herumjagt und dabei einen Fahrradfahrer zu Fall bringt, Ihr Pferd scheut und nach einem Passanten ausschlägt oder Hunde miteinander spielen und plötzlich anfangen zu kämpfen, wobei der andere Hund verletzt wird.

Die gesetzlichen Bestimmungen sind in solchen Fällen streng: Für den durch Ihr Tier verursachten Schaden haften Sie auch ohne Ihr Verschulden. Deshalb empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung: Denn diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Ihr Tier anrichtet.

Vorteile der Tierhalterhaftpflicht: Umfassender Schutz für Sie und Ihre Vierbeiner

Versicherungssumme: 30 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
50 % Nachlass für den zweiten Hund oder das zweite Pferd
Beitragsfreie Mitversicherung von Jungtieren:
- Welpen: 12 Monate
- Fohlen: 24 Monate
Versicherungsschutz auch beim Führen ohne Leine
Mietsachschäden im Tarif OPTIMAL mitversichert
Versicherungsschutz weltweit und rund um die Uhr
SchadenSoforthilfe – für Sie zu jeder Zeit erreichbar
Ausgezeichneter Service – vom TÜV wie auch von unseren Kunden bestätigt

Welcher Tarif passt zu mir?

Unsere Empfehlung
Icon Ja Ja
Icon Nein Nein
Kompakt Optimal
30 Millionen Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Icon Ja Icon Ja
30 Millionen Vorsorge-Versicherung beim Eintritt neuer Risiken Icon Ja Icon Ja
Schutz im Ausland – weltweit bis 1 Jahr, europaweit zeitlich unbegrenzt Icon Ja Icon Ja
Flurschäden, z.B. durch ausgebrochenes Pferd
?
Icon Ja Icon Ja
Teilnahme an Hunde- oder Reitsportveranstaltungen, Turnieren Icon Ja Icon Ja
Versicherungsschutz, wenn der Hund nicht angeleint ist oder keinen Maulkorb trägt Icon Ja Icon Ja
Mitversicherung des
- Mithalters
- Tierhüters
- Reitbeteiligten
- Berechtigten Reiters
?
Icon Ja Icon Ja
Mietsachschäden an Wohnräumen Icon Nein Icon Ja

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Neue Leistungen seit 18.11.2024

Unsere Empfehlung
Icon Ja Ja
Icon Nein Nein
Kompakt Optimal
Kautionsstellung bei Auslandsaufenthalten innerhalb Europas bis 100.000 €
?
Icon Ja Icon Ja
Beitragsfreie Mitversicherung der Jungtiere im Vertrag des Muttertieres
- Welpen 12 Monate
- Fohlen 24 Monate
Icon Ja Icon Ja
Schadenersatzausfallversicherung (Forderungsausfall)
?
Icon Ja Icon Ja
Neuwertentschädigung bis 3.000 €
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Icon Ja Icon Ja
Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 3.000 €
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Icon Ja Icon Ja
Garantien:
  • Marktgarantie
  • Besitzstandsgarantie
  • Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen
  • Künftige Bedingungsänderungen
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Icon Ja Icon Ja
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
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Icon Ja Icon Ja
Gewerblicher Einsatz des Tieres bis 10.000 € Jahresumsatz Icon Ja Icon Ja
Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt Icon Ja Icon Ja
Schäden während der Ausbildung (u.a auch Figurantenschäden)
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Icon Ja Icon Ja
Privater Einsatz als Therapie-, Assistenz- oder Besuchstier Icon Ja Icon Ja
Private Kutsch- und Schlittenfahrten Icon Ja Icon Ja
Mietsachschäden durch tierische Ausscheidungen Icon Nein Icon Ja
Mietsachschäden an Gebäuden, Grundstücken und Garagen Icon Nein Icon Ja
Sachschäden und Abhandenkommen von geliehenen, gemieteten, gepachteten beweglichen Sachen Icon Nein Icon Ja
Mietsachschäden an Einrichtungsgegenständen der Reiseunterkunft Icon Nein Icon Ja

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Welche Tierhalterhaftpflicht ist die richtige für mich und meinen Liebling?

Unsere Tierhalterhaftpflichtversicherung KOMPAKT ist der sichere Schutz für Preisbewusste. Unser Tarif OPTIMAL bietet Ihnen einen umfassenden Schutz zu fairen Preisen.
So sind im Tarif OPTIMAL auch durch das Tier verursachte Mietsachschäden an Immobilien und Schäden an geliehenen beweglichen Gegenständen versichert. Hierzu zwei Beispiele:
  • Während Ihrer Abwesenheit stößt der Hund ein Rotweinglas vom Wohnzimmertisch und beschädigt damit den Parkettboden Ihres Vermieters.
  • Sie leihen sich von Freunden einen Hunde-Fahrradanhänger aus. Während Sie in die Pedale treten beißt ihr Hund ein großes Loch in die Verkleidung.

Häufig gestellte Fragen rund um die Tierhalterhaftpflicht

Ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung Pflicht?
  • Eine Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde ist unabhängig einer Versicherungspflicht sinnvoll, um sich vor möglichen finanziellen Folgen zu schützen. Denn Tierhalter unterliegen der Gefährdungshaftung: Das heißt, sie haften auch ohne ein Verschulden.

    Infos zu Pflichtversicherung Hund

    Die Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung für Listen- und Nicht-Listenhunde ist in jedem Bundesland individuell geregelt. In Bayern, der Pfalz und im Saarland gibt es beispielsweise keine generelle Versicherungspflicht. Eine Pflicht für alle Hunde besteht in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In diesen Bundesländern muss jeder Hund ab einem Alter von 3 bzw. 6 Monaten haftpflichtversichert sein.

    Infos zu Pflichtversicherung Pferd

    Für Pferdehalter ist die Versicherung in Deutschland zwar nicht verpflichtend, aber eine Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde ist in jedem Fall empfehlenswert.

    Jeder Tierhalter haftet voll für alle von seinem Tier verursachten Schäden und sollte eine solche Versicherung abschließen: Diese schützt Sie vor teurem Anspruch auf Schadenersatz, Ärger und langwierigen Verhandlungen vor Gericht. Von einem Tier verursachte Schäden wie Personenschäden können schnell in die Millionenhöhe gehen.

    Eine Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde ist unabhängig einer Versicherungspflicht sinnvoll, um sich vor möglichen finanziellen Folgen zu schützen. Denn Tierhalter unterliegen der Gefährdungshaftung: Das heißt, sie haften auch ohne ein Verschulden.

    Infos zu Pflichtversicherung Hund

    Die Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung für Listen- und Nicht-Listenhunde ist in jedem Bundesland individuell geregelt. In Bayern, der Pfalz und im Saarland gibt es beispielsweise keine generelle Versicherungspflicht. Eine Pflicht für alle Hunde besteht in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In diesen Bundesländern muss jeder Hund ab einem Alter von 3 bzw. 6 Monaten haftpflichtversichert sein.

    Infos zu Pflichtversicherung Pferd

    Für Pferdehalter ist die Versicherung in Deutschland zwar nicht verpflichtend, aber eine Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde ist in jedem Fall empfehlenswert.

    Jeder Tierhalter haftet voll für alle von seinem Tier verursachten Schäden und sollte eine solche Versicherung abschließen: Diese schützt Sie vor teurem Anspruch auf Schadenersatz, Ärger und langwierigen Verhandlungen vor Gericht. Von einem Tier verursachte Schäden wie Personenschäden können schnell in die Millionenhöhe gehen.

Ist mein Tier bereits über meine private Haftpflichtversicherung abgesichert?
  • Wir kommen im Rahmen unserer privaten Haftpflichtversicherung auch für Schäden auf, die durch Ihre zahmen Haustiere Dritten zugefügt werden. Zum Beispiel wenn Ihre Katze über die Straße läuft und einen Unfall verursacht.

    Für Hunde und Pferde brauchen Sie allerdings eine eigene Haftpflichtversicherung. Wir empfehlen Ihnen unsere Tierhalterhaftpflichtversicherung.

    Wir kommen im Rahmen unserer privaten Haftpflichtversicherung auch für Schäden auf, die durch Ihre zahmen Haustiere Dritten zugefügt werden. Zum Beispiel wenn Ihre Katze über die Straße läuft und einen Unfall verursacht.

    Für Hunde und Pferde brauchen Sie allerdings eine eigene Haftpflichtversicherung. Wir empfehlen Ihnen unsere Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Warum ist eine Tierhalterhaftpflicht sinnvoll?
  • Ohne eine schützende Tierhaftpflichtversicherung sind Sie einem erheblichen finanziellen Risiko ausgesetzt. Denn für Schäden, die Ihr Tier verursacht, können Sie haftbar gemacht werden:

    • in unbegrenzter Höhe,
    • mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen,
    • ohne, dass Sie ein Verschulden treffen muss
    • für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

     Auch wenn die Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hunde in nur wenigen Bundesländern Pflicht ist, ist sie für jeden Hunde- und auch Pferdebesitzer dringend empfehlenswert.

    Ohne eine schützende Tierhaftpflichtversicherung sind Sie einem erheblichen finanziellen Risiko ausgesetzt. Denn für Schäden, die Ihr Tier verursacht, können Sie haftbar gemacht werden:

    • in unbegrenzter Höhe,
    • mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen,
    • ohne, dass Sie ein Verschulden treffen muss
    • für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

     Auch wenn die Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hunde in nur wenigen Bundesländern Pflicht ist, ist sie für jeden Hunde- und auch Pferdebesitzer dringend empfehlenswert.

Welche Schäden zahlt mir die Tierhalterhaftpflichtversicherung?
  • Stellen Sie sich vor, Ihr Hund reißt sich von der Leine los, läuft auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall. Oder Ihr Pferd geht beim Ausritt plötzlich durch, verletzt dabei mehrere Personen und richtet teure Personen- und Sachschäden an. Auch Tiere, mit denen Sie überhaupt nicht unterwegs sind, können Schäden verursachen: Z. B. ein angebundenes Pony, das von einem Kind gestreichelt wird und unvermittelt zubeißt.

    Beispiele für Haftpflicht-Schäden gibt es viele. Manche alltäglichen Missgeschicke können dann schnell in die Millionenhöhe gehen. Vor allem wenn dabei andere verletzt werden. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie als Privatperson umfassend davor, Schadenersatzansprüche von Dritten selbst zahlen zu müssen. Mit uns gestalten Sie Ihren Schutz individuell nach Ihren Bedürfnissen. Unsere Hunde-/Pferdehalter-Haftpflicht klärt für Sie zunächst die Haftungsfrage bei Schäden, die Ihre Vierbeiner (Hunde, Pferde) anrichten. Außerdem zahlt die Versicherung berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab: Wenn es sein muss, auch vor Gericht.

    Übrigens: Abgesichert sind nicht nur Sie, sondern auch der Tierhüter. Das können zum Beispiel Familienangehörige, Freunde, Bekannte und Nachbarn sein, die den Hund ausführen. Und beim Pferd ist z. B. auch die Reitbeteiligung abgesichert. Nicht abgesichert sind dagegen z. B. professionelle Dogsitter, die gewerblich tätig sind.

    Gut zu wissen: Für Tierfreunde mit eigenen Katzen, Hamstern oder Wellensittichen reicht schon unsere Privathaftpflichtversicherung.

    Stellen Sie sich vor, Ihr Hund reißt sich von der Leine los, läuft auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall. Oder Ihr Pferd geht beim Ausritt plötzlich durch, verletzt dabei mehrere Personen und richtet teure Personen- und Sachschäden an. Auch Tiere, mit denen Sie überhaupt nicht unterwegs sind, können Schäden verursachen: Z. B. ein angebundenes Pony, das von einem Kind gestreichelt wird und unvermittelt zubeißt.

    Beispiele für Haftpflicht-Schäden gibt es viele. Manche alltäglichen Missgeschicke können dann schnell in die Millionenhöhe gehen. Vor allem wenn dabei andere verletzt werden. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie als Privatperson umfassend davor, Schadenersatzansprüche von Dritten selbst zahlen zu müssen. Mit uns gestalten Sie Ihren Schutz individuell nach Ihren Bedürfnissen. Unsere Hunde-/Pferdehalter-Haftpflicht klärt für Sie zunächst die Haftungsfrage bei Schäden, die Ihre Vierbeiner (Hunde, Pferde) anrichten. Außerdem zahlt die Versicherung berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab: Wenn es sein muss, auch vor Gericht.

    Übrigens: Abgesichert sind nicht nur Sie, sondern auch der Tierhüter. Das können zum Beispiel Familienangehörige, Freunde, Bekannte und Nachbarn sein, die den Hund ausführen. Und beim Pferd ist z. B. auch die Reitbeteiligung abgesichert. Nicht abgesichert sind dagegen z. B. professionelle Dogsitter, die gewerblich tätig sind.

    Gut zu wissen: Für Tierfreunde mit eigenen Katzen, Hamstern oder Wellensittichen reicht schon unsere Privathaftpflichtversicherung.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme in der Tierhalterhaftpflichtversicherung sein?
  • Gerade bei Personenschäden können hohe Kosten auf Sie zukommen – durch Behandlung, Schmerzensgeld bis hin zu notwendigen Umbaumaßnahmen in der Wohnung des Geschädigten. Die Tierhalterhaftpflicht der Versicherungskammer Bayern bietet hierfür eine pauschale Deckungssumme von 30 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

    Gerade bei Personenschäden können hohe Kosten auf Sie zukommen – durch Behandlung, Schmerzensgeld bis hin zu notwendigen Umbaumaßnahmen in der Wohnung des Geschädigten. Die Tierhalterhaftpflicht der Versicherungskammer Bayern bietet hierfür eine pauschale Deckungssumme von 30 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Für welche Hunderassen gilt die Hundehaftpflichtversicherung?
  • Kampfhunde oder als gefährlich eingestufte Hunde können wir nicht versichern. Für die folgenden Rassen können Sie daher bei uns keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hundebesitzer abschließen:

    • Pit-Bull
    • Bandog
    • American Staffordshire Terrier
    • Staffordshire Bullterrier
    • Tosa-Inu
    • Außerdem für Mischlinge aus Kreuzungen mit mindestens einer dieser Hunderassen

    Wenn Sie unsicher sind, helfen Ihnen unsere Berater gerne weiter. Denn einige andere Hunderassen können wir nur unter besonderen Voraussetzungen versichern.

    Kampfhunde oder als gefährlich eingestufte Hunde können wir nicht versichern. Für die folgenden Rassen können Sie daher bei uns keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hundebesitzer abschließen:

    • Pit-Bull
    • Bandog
    • American Staffordshire Terrier
    • Staffordshire Bullterrier
    • Tosa-Inu
    • Außerdem für Mischlinge aus Kreuzungen mit mindestens einer dieser Hunderassen

    Wenn Sie unsicher sind, helfen Ihnen unsere Berater gerne weiter. Denn einige andere Hunderassen können wir nur unter besonderen Voraussetzungen versichern.

Sind Welpen bzw. Fohlen über die Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert?
  • Jungtiere des versicherten Muttertieres sind beitragsfrei ab Geburt mitversichert. Die Mitversicherung gilt für folgenden Zeitraum:

    • Welpen: 12 Monate
    • Fohlen:   24 Monate 

    Jungtiere des versicherten Muttertieres sind beitragsfrei ab Geburt mitversichert. Die Mitversicherung gilt für folgenden Zeitraum:

    • Welpen: 12 Monate
    • Fohlen:   24 Monate 
Was ist, wenn ich mehrere Hunde habe?
  • Halten Sie mehrere Tiere gleicher Art (mehrere Hunde oder mehrere Pferde), können wir den Antrag nur annehmen, wenn Sie alle Tiere bei uns versichern. Ihr Vorteil: Schon für den zweiten und jeden weiteren Hund zahlen Sie nur die Hälfte des Beitrags! Das gleiche gilt auch für Pferde. Für das zweite und jede weitere Pferd zahlen Sie nur die Hälfte.

    Halten Sie mehrere Tiere gleicher Art (mehrere Hunde oder mehrere Pferde), können wir den Antrag nur annehmen, wenn Sie alle Tiere bei uns versichern. Ihr Vorteil: Schon für den zweiten und jeden weiteren Hund zahlen Sie nur die Hälfte des Beitrags! Das gleiche gilt auch für Pferde. Für das zweite und jede weitere Pferd zahlen Sie nur die Hälfte.

Kann ich mein Pferd versichern?
  • Auch als Halter eines Pferdes oder Ponys sind Sie bei uns in den richtigen Händen. Dieses gehört ebenfalls zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Lassen Sie sich von uns beraten. Am besten halten Sie schon mal das Stockmaß parat: Liegt es über oder unter 148 cm? Denn die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt davon ab, ob es sich bei Ihrem Tier um ein Groß- oder Kleinpferd handelt.

    Auch als Halter eines Pferdes oder Ponys sind Sie bei uns in den richtigen Händen. Dieses gehört ebenfalls zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Lassen Sie sich von uns beraten. Am besten halten Sie schon mal das Stockmaß parat: Liegt es über oder unter 148 cm? Denn die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt davon ab, ob es sich bei Ihrem Tier um ein Groß- oder Kleinpferd handelt.

Gilt die Tierhalterhaftpflicht auch ohne Leine bzw. Zaumzeug?
  • Ja, unsere Tierhalterhaftpflichtversicherung gilt grundsätzlich auch für das Führen von Hunden ohne Leine und ohne Maulkorb. Bei Pferden ist das Führen ohne Halfter oder Sattel ebenfalls mitversichert.

    Ja, unsere Tierhalterhaftpflichtversicherung gilt grundsätzlich auch für das Führen von Hunden ohne Leine und ohne Maulkorb. Bei Pferden ist das Führen ohne Halfter oder Sattel ebenfalls mitversichert.

Was sind „Schäden durch Deckakte“?
  • Als „ungewollten Deckakt“ bezeichnet man z. B. den Fall, wenn ein Rüde eine Hündin (oder ein Hengst eine Stute) ohne Erlaubnis des Halters deckt.
    Bei solchen „Deckschäden“ kommt die Tierhaftpflichtversicherung für die Folgekosten auf, wie etwa bei einem Schwangerschaftsabbruch, für tierärztliche Behandlungen oder ggf. auch für die Versorgungskosten der Welpen bzw. Fohlen.

    Als „ungewollten Deckakt“ bezeichnet man z. B. den Fall, wenn ein Rüde eine Hündin (oder ein Hengst eine Stute) ohne Erlaubnis des Halters deckt.
    Bei solchen „Deckschäden“ kommt die Tierhaftpflichtversicherung für die Folgekosten auf, wie etwa bei einem Schwangerschaftsabbruch, für tierärztliche Behandlungen oder ggf. auch für die Versorgungskosten der Welpen bzw. Fohlen.

Besteht Versicherungsschutz, wenn ein anderer das Tier für mich hütet?
  • Mitversichert sind außer Ihnen als Halter des Hundes oder Pferdes auch: Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbarn, die Ihr Tier hüten. Einzige Ausnahme sind gewerbsmäßige Tierhüter, die jedoch in der Regel eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben – am besten fragen Sie danach.

    Mitversichert sind außer Ihnen als Halter des Hundes oder Pferdes auch: Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbarn, die Ihr Tier hüten. Einzige Ausnahme sind gewerbsmäßige Tierhüter, die jedoch in der Regel eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben – am besten fragen Sie danach.

Zahlt die Tierhalterhaftpflicht auch Schäden, die das Tier mir zufügt?
  • Die Tierhalter-Haftpflicht leistet bei Schäden, die Dritten zugefügt werden. Deshalb sind Eigenschäden innerhalb Ihrer Familie nicht versichert.
    Eigenschäden sind z. B.:

    • Ihr junger Hund reißt beim Herumtollen Ihre hochwertige HiFi-Anlage vom Lowboard.
    • Sie lassen den Hund allein im Auto und gehen einkaufen. Derweil zerbeißt das Tier die Polsterung.

    Die Tierhalter-Haftpflicht leistet bei Schäden, die Dritten zugefügt werden. Deshalb sind Eigenschäden innerhalb Ihrer Familie nicht versichert.
    Eigenschäden sind z. B.:

    • Ihr junger Hund reißt beim Herumtollen Ihre hochwertige HiFi-Anlage vom Lowboard.
    • Sie lassen den Hund allein im Auto und gehen einkaufen. Derweil zerbeißt das Tier die Polsterung.

Der Kunde im Mittelpunkt

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