Haftung? Aber (abge-)sicher(t)!

Die Vorteile unserer Privat-Haftpflicht­versicherung

  • Hoher Schutz für alle Lebens­­lagen: Ob Single, Ehe­­paar oder Familie – Die Haft­­pflicht­­ver­­sicher­ung bietet in allen Lebens­­phasen Schutz.
  • Garantiert sicher mit unserem Baustein ZusatzSchutz: Genießen Sie zusätzliche Sicherheit unter anderem mit unserer Besitzstands- und Marktgarantie.
  • Starker Schutz bei hohen Ver­sicher­ungs­summen: Wir sichern bis zu 30 Mio. Euro pau­schal für Per­sonen-, Sach- und Ver­mö­gens­schäden ab. Für einen un­be­schwer­ten All­tag zu Hause und auf Reisen.
  • Früh starten und sparen: Gehen Sie das Thema Haft­pflicht­ver­sicherung bis zu Ihrem 31. Lebens­jahr an und sichern Sie sich bis zu 30 Pro­zent Ra­batt auf Ihren Bei­trag.

Ihr Service vor Ort

  • Hotline

    Vertragsangelegenheiten
    Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
    Tel.: +49 681 601-333

    Schadenmeldung
    Tel.: +49 681 601-111

  • E-Mail-Anfrage

    Schicken uns Ihre Mitteilung einfach, schnell und unkompliziert online.

    Zum Kontaktformular
  • Postanschrift

    Unsere Anschrift lautet:
    SAARLAND Versicherungen
    Peter-Zimmer-Str. 2
    66123 Saarbrücken

    Zur Wegbeschreibung

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Sorgenfrei mit den Garantien unserer SAARLAND Privat-Haftpflichtversicherung

Wenn Sie den Baustein ZusatzSchutz im Tarif OPTIMAL wählen, profitieren Sie von zwei Garantien, die Ihre Familie in alle Richtungen absichert:

1. Besitz­stands­garantie

Der Baustein ZusatzSchutz macht Ihnen den Ver­sicher­ungs­wechsel leicht: Wenn Sie bei den SAARLAND Ver­sicher­ungen eine neue Haft­pflicht­ver­sicherung ab­schließen, nehmen Sie alle Vor­teile aus Ihrem un­mittel­bar vor­her­igen Ver­trag mit. Die ge­wohn­ten Leist­ungen blei­ben also be­stehen.

2. Marktgarantie

Wir garan­tieren Ihnen den besten Schutz am Markt: Sollten Sie einen Haft­pflicht­schaden ver­ur­sachen, der nicht in un­serem aktu­ellen Ver­sicher­ungs­um­fang (in den aktu­ellen Ver­sicher­ungs­be­ding­ungen) ver­sichert ist, werden wir dank der Markt­garantie im Bau­stein ZusatzSchutz trotz­dem aktiv. Näm­lich dann, wenn der Haft­pflicht­schaden in der Ab­sicher­ung eines an­deren Ver­sicher­ers inbe­griffen wäre.

Sicher im Blick: die Leistungen im Tarif KOMPAKT

KOMPAKT
Unverheiratete Kinder bis zum 21. Geburtstag und danach
i
Ja
Behinderte und pflegebedürftige Kinder
i
Ja
Schutz bei nebenberuflicher Tätigkeit
i
Ja
Mitversicherung der Tätigkeit als Tagesmutter, -vater, Babysitter
i
Ja
Verletzung von Persönlichkeits- oder Namensrechten
i
Ja
Schutz beim Vorwurf von Diskriminierung
i
Ja

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Erweiterter Schutz mit den Leistungen im Tarif OPTIMAL

OPTIMAL
Neuer Baustein ZusatzSchutz
i
Ja
Verlust von Schlüsseln, sei es privater, beruflicher oder ehrenamtlicher Art
i
Ja
Gewaltopferschutz
i
Ja

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Häufige Fragen zur Privat-Haftpflichtversicherung

Wann brauche ich eine Privat-Haftpflicht­versicherung?
  • Die kurze Antwort: immer. Die lange Antwort: Kinder und Erwachsene können noch so vorsichtig sein. Kleinere und größere Missgeschicke passieren einfach. Sind Sie schuld an einem Schaden, so haften Sie gesetzlich als Verursacher mit Ihrem gesamten Vermögen. Und das in unbegrenzter Höhe. Mit einer Privat-Haftpflichtversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen (zum Beispiel lebenslange Zahlungsverpflichtungen).

    Die kurze Antwort: immer. Die lange Antwort: Kinder und Erwachsene können noch so vorsichtig sein. Kleinere und größere Missgeschicke passieren einfach. Sind Sie schuld an einem Schaden, so haften Sie gesetzlich als Verursacher mit Ihrem gesamten Vermögen. Und das in unbegrenzter Höhe. Mit einer Privat-Haftpflichtversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen (zum Beispiel lebenslange Zahlungsverpflichtungen).

Was leistet eine Privat-Haftpflicht­versicherung?
  • Ihre Privat-Haftpflichtversicherung begleitet Sie und Ihre Familie durch das tägliche Leben. Wir werden tätig, sobald eine dritte Person Ihnen gegenüber Schadenersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen erhebt: Zuerst prüfen wir, ob der Anspruch berechtigt ist. Wenn ja, bezahlen wir die Forderungen (beispielsweise Reparaturkosten). Sind die Ansprüche gegen Sie aber unbegründet, wehren wir diese für Sie ab. Auch vor Gericht.

    Ihre Privat-Haftpflichtversicherung begleitet Sie und Ihre Familie durch das tägliche Leben. Wir werden tätig, sobald eine dritte Person Ihnen gegenüber Schadenersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen erhebt: Zuerst prüfen wir, ob der Anspruch berechtigt ist. Wenn ja, bezahlen wir die Forderungen (beispielsweise Reparaturkosten). Sind die Ansprüche gegen Sie aber unbegründet, wehren wir diese für Sie ab. Auch vor Gericht.

Wer ist alles in meiner Privat-Haft­pflicht mit­versichert?
  • Folgende Personen sind im Familientarif mitversichert: Kinder, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Partner in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft. Auch andere Angehörige können den Schutz Ihrer Haftpflichtversicherung genießen, zum Beispiel Ihre Eltern oder Geschwister, wenn Sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder in einem Pflegeheim wohnen.

    Hinweis: Auch wenn Ihre Kinder mit 21 keine Kinder mehr sind, sind sie doch über ihren Geburtstag hinaus versichert. Die Voraussetzung: Sie machen eine Schulausbildung, ein Studium oder leben mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft.

    Folgende Personen sind im Familientarif mitversichert: Kinder, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Partner in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft. Auch andere Angehörige können den Schutz Ihrer Haftpflichtversicherung genießen, zum Beispiel Ihre Eltern oder Geschwister, wenn Sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder in einem Pflegeheim wohnen.

    Hinweis: Auch wenn Ihre Kinder mit 21 keine Kinder mehr sind, sind sie doch über ihren Geburtstag hinaus versichert. Die Voraussetzung: Sie machen eine Schulausbildung, ein Studium oder leben mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft.

Wann zahlt meine Haft­pflicht­versicherung?
  • Ein kleines Versehen im Alltag kann große Kosten verursachen. Ob beim Spaziergang durch Saarbrücken, bei der Einladung zum Abendessen oder bei der Radtour an der Saarschleife. Die Privat-Haftpflichtversicherung steht für Sie ein, wenn Sie als Privatperson fahrlässig einen Schaden verursachen. Sie zahlt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

    Ein kleines Versehen im Alltag kann große Kosten verursachen. Ob beim Spaziergang durch Saarbrücken, bei der Einladung zum Abendessen oder bei der Radtour an der Saarschleife. Die Privat-Haftpflichtversicherung steht für Sie ein, wenn Sie als Privatperson fahrlässig einen Schaden verursachen. Sie zahlt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

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Privathaftpflicht: Versicherungsnachweis für Skiurlaub in Italien

Nachweis für Ihren Skiurlaub in Italien

Seit 1. Januar 2022 müssen Skifahrer und Skifahrerinnen auf italienischen Skipisten eine gültige Privat-Haftpflichtversicherung vorzeigen. Die Versicherung muss beim Kauf des Skipasses nachgewiesen werden. Wer trotz fehlendem Versicherungsschutz unterwegs ist, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.

Holen Sie sich bei Ihrem persönlichen Berater vor Ort einen entsprechenden Versicherungsnachweis als PDF.

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