Geld sparen: riestern!

  • Hohe Sicherheit – Den Beginn Ihrer garantierten, lebenslangen Rentenzahlung wählen Sie individuell ab dem 62. Geburtstag.
  • Flexible Auszahlung – Sie können sich bis zu 30 Prozent des Kapitals zu Beginn der Rente auszahlen lassen.
  • Lohnt sich auch als Wohn-Riester – Sie verwenden die staatlich geförderte private Zukunftsvorsorge für den Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum.
  • Staatliche Förderung – Sie profitieren von jährlichen Zulagen vom Staat (plus Kinderzulage) und möglichen zusätzlichen Steuervorteilen.

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Infografik Riester-Zulage

Eine Renten-Rechnung, die aufgeht

Mit der Riester-Rente wählen Sie eine sichere private Zukunftsvorsorge, bei der Ihnen der Staat kräftig unter die Arme greift. Denn er übernimmt einen wichtigen Teil Ihrer Versicherungsbeiträge.
Außerdem können Sie Ihre Raten – samt der Zulage vom Staat – bis zu einem Maximalbetrag von 2.100 Euro im Jahr (oder 2.160 Euro bei gemeinsamer Veranlagung eines mittelbar und eines unmittelbar förderfähigen Ehepartners) von der Steuer absetzen, wodurch sich insgesamt eine hohe Förderung ergibt.

Sie erhalten die volle staatliche Zulage, wenn Sie jährlich mindestens vier Prozent des Vorjahreseinkommens (Eigenbetrag und staatliche Zulagen zusammen) in Ihren Vertrag einzahlen.

Häufig gestellte Fragen zur Riester-Rente

Wer gehört zum förderfähigen Personenkreis?
    • Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung z.B. Arbeitnehmer, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, ggf. Empfänger von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, Kindererziehende oder pflichtversicherte Selbstständige, geringfügig Beschäftigte mit Aufstockung, Vorruhestandsgeldbezieher und nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen ab 14 Stunden Pflege wöchentlich
    • Pflichtversicherte in der landwirtschaftlichen Alterskasse
    • Aktive und beurlaubte Beamte und Empfänger von inländischen Amtsbezügen
    • Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit
    • Versicherungsfrei Beschäftigte und von der Versicherungspflicht befreite Beschäftigte
    • Empfänger von Rente wegen voller Erwerbsminderung oder von Beamtenversorgung wegen Dienstunfähigkeit
    • Ehe-/Lebenspartner von Förderberechtigten Ehe-/Lebenspartner, die nicht zum förderberechtigten Personenkreis gehören, erhalten die Zulage auf einen eigenen Riester-Vertrag, wenn der unmittelbar förderfähige Partner einen Riester-Vertrag anspart.
Für wen lohnt sich die RiesterRente?
  • Die RiesterRente FlexVario eignet sich für alle, die zum unmittelbar oder mittelbar förderberechtigten Personenkreis gehören und steuerlich gefördert für ihr Alter vorsorgen möchten. Besonders interessant ist sie für Familien mit Kindern und für alle, die noch finanziell einen Puffer für Altersvorsorge-Aufwendungen haben.
Bekommt man die Zulagen immer in voller Höhe?
  • Nein. Um die vollen Zulagen zu erhalten, ist ein jährlicher Mindesteigenbeitrag erforderlich. Dieser beträgt 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens (bei Beamten 4 Prozent der Bezüge des Vorjahres und bei Landwirten 4 Prozent der landwirtschaftlichen Einkünfte des Vorvorjahres), maximal 2.100 Euro (bzw. 2.160 Euro*). Wird ein geringerer Eigenbeitrag eingezahlt, wird die Zulage anteilig gekürzt. Bei geringem Einkommen, bzw. keinem Einkommen im Vorjahr, muss mindestens der Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr in den Vertrag eingezahlt werden. Der Mindestbeitrag bei der RiesterRente FlexVario beträgt 120 Euro im Jahr.
Wer bekommt die Kinderzulage und wie lange wird sie gewährt?
  • Bei nicht getrennt Lebenden erhält grundsätzlich die Mutter die Kinderzulage. Mit Zustimmung der Mutter kann sie auch dem Vater zugeordnet werden. Ansonsten erhält die Kinderzulage der Kindergeldempfänger.
    Die Kinderzulage wird gewährt, solange Kindergeld für das betreffende Kind gezahlt wird, d.h. bis zum 18. Geburtstag bzw. Abschluss der Schul- bzw. Berufsausbildung, jedoch maximal bis zum 25. Geburtstag des Kindes.

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