Staatliche Unter­stützung für Ihre private Zukunfts­vorsorge

Bei der Rürup-Rente unterstützt Sie der Staat bei der privaten Zukunftsvorsorge. Sie profitieren von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen. Bei der Betriebsrente durch Gehaltsumwandlung sparen Sie Steuern und Sozialabgaben.
Aber welche Form passt nun am besten zu Ihren Vorsorgewünschen? Es kommt auf das Alter, Gehalt und die zugehörende Berufsgruppe wie Arbeiter, Angestellte, Beamte oder Selbstständige an. Wir beraten Sie individuell, weil wir wissen, dass nicht jedes Angebot für jeden gleichermaßen gut sein kann.

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Staatlich geförderte Form der Rente: Das sind Ihre Möglichkeiten

Rürup-Rente (BasisRente)

Die Rürup-Rente eignet sich für gut verdienende Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und Freiberufler: Sie können hohe Beiträge steuerlich absetzen.

Vorsorgekonzepte ansehen

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Sie zahlen Ihre Beiträge einfach aus dem Bruttogehalt und sparen sofort Lohnsteuer und Sozialabgaben. Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Betriebsrente.

Leistungen ansehen

Welche geförderte Rentenversicherung passt zu mir?

Rürup-Rente Betriebliche Altersvorsorge
  • Vor allem für Selbstständige gedacht.
  • Jedoch auch für Angestellte oder Beamte möglich.
  • Staatliche Förderung: Hohe steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge.
  • Der Prozentsatz, den Sparer von ihren Beiträgen absetzen können, ist seit dem Jahr 2023 auf 100 Prozent angestiegen.
  • Für alle Arbeitnehmer inkl. Gesellschafter-Geschäftsführer.
  • Staatliche Förderung: Die Beiträge sind steuer- und sozialabgabenfrei.
  • Bis zu 7.248 Euro können 2024 steuer- und bis zu 3.624 Euro sozialabgabenfrei eingezahlt werden.
  • Die Beiträge zweigt der Arbeitgeber direkt vom Lohn ab (sogenannte Entgeltumwandlung).
  • Seit 2019 sind die Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss zu leisten. Regelungen in Tarifverträgen sind zu beachten.
Zur Rürup-Rente Betriebliche Altersvorsorge
 

Welche geförderte Rentenversicherung passt zu mir?

Rürup-Rente
  • Vor allem für Selbstständige gedacht.
  • Jedoch auch für Angestellte oder Beamte möglich.
  • Staatliche Förderung: Hohe steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge.
  • Der Prozentsatz, den Sparer von ihren Beiträgen absetzen können, ist seit dem Jahr 2023 auf 100 Prozent angestiegen.
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Betriebliche Altersvorsorge
  • Für alle Arbeitnehmer inkl. Gesellschafter-Geschäftsführer.
  • Staatliche Förderung: Die Beiträge sind steuer- und sozialabgabenfrei.
  • Bis zu 7.248 Euro können 2024 steuer- und bis zu 3.624 Euro sozialabgabenfrei eingezahlt werden.
  • Die Beiträge zweigt der Arbeitgeber direkt vom Lohn ab (sogenannte Entgeltumwandlung).
  • In vielen Fällen gibt der Arbeitgeber auch Geld dazu (arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente oder Mischfinanzierung).
Betriebliche Altersvorsorge
 
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