• Tipps bei einem Feuerschaden

    Es hat gebrannt, was nun?

    Wir sind für Sie da!

Feuerschaden Tipps zum Ablauf
KameraMachen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:

  • Senden Sie uns bitte Fotos des gesam­ten Schaden­aus­maßes sowie Über­sichts­auf­nahmen aller be­troff­en­en Räume.
  • Bitte senden Sie uns eben­falls Fotos des Brand­ent­steh­ungs­ortes und teilen Sie uns die ver­meint­liche Brand­ur­sache mit.

 

KameraMachen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:
  • Senden Sie uns bitte Fotos des gesam­ten Schaden­aus­maßes sowie Über­sichts­auf­nahmen aller be­troff­en­en Räume.
  • Bitte senden Sie uns eben­falls Fotos des Brand­ent­steh­ungs­ortes und teilen Sie uns die ver­meint­liche Brand­ur­sache mit.

Melden Sie den Schaden schnellstmöglich – sofern noch nicht geschehen:

Bei größeren Brand­schäden be­auf­tragen wir sofort einen Sach­ver­stän­digen, um Sie zu unter­stützen!

Schaden telefonisch melden

Schaden telefonisch melden

Rufen Sie bitte an und schildern Sie uns den Schaden so genau wie mög­lich: Lag eine offene Flammen­bil­dung vor? Wie wurde ge­löscht? Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebs­partner wenden.

+49 681 601-111

Feuerschaden online melden

Schaden online melden

Gerne können Sie uns Ihren Schaden auch über unsere Online-Schaden­meldung melden. Schildern Sie uns den Schaden so genau wie möglich. Vor­lie­gende Angaben und Unter­lagen können Sie der Schaden­meldung an­hängen oder an schaden@saarland-versicherungen.de mit Angabe der Schaden- oder Versicherungsnummer senden.

Schaden online melden

Der Schaden ist gemeldet – wie geht es weiter & was benötigen wir noch von Ihnen?

Prüfung des Schadens

Diese Unterlagen benötigen wir:

  • Eine Aufstellung aller beschädigten Gegenstände.
  • Kostenvoranschläge zur Behebung des Schadens.
  • Eine Aufstellung der Eigenleistung, mit Angabe der getätigten Arbeiten und der benötigten Stunden pro Person, sowie Rechnungskopien für etwaige Materialien.
  • Bei beschädig­tem Haus­rat benö­tigen wir: Angaben zu Her­steller und Typ, An­schaff­ungs­preis, An­schaff­ungs­rech­nungen in Kopie (falls vor­handen) sowie Fotos aller beschä­digten Sachen.
  • Bitte bewahren Sie die mög­licher­weise brand­ur­säch­lichen Ge­räte (z.B. Toaster, Trockner) auf und infor­mieren Sie uns.
  • Teilen Sie uns bitte gegebenenfalls das poli­zei­liche Akten­zeichen mit.
  • Schicken Sie uns die Fotos, Angaben und Unterlagen am besten online an schaden@saarland-versicherungen.de mit Angabe der Schaden- oder Versicherungsnummer.
  • Wir helfen Ihnen gerne mit den Sofort­maß­nahmen und ko­or­di­nieren die Trock­nung mit unseren bundes­weiten Partnern.

Gibt es einen weiteren Schaden­ver­ursacher?

  • Teilen Sie uns bitte alle vor­lie­gen­den Kontakt­daten des Schaden­ver­ur­sach­ers mit (Namen, An­schrift, Tele­fon­nummer, E-Mail). Mit diesen An­gaben können wir gege­ben­en­falls Ihre Schaden­auf­wände min­dern.

 

KameraWir benötigen folgende Informationen:
  • Eine Aufstellung aller beschädigten Gegenstände.
  • Kostenvoranschläge zur Behebung des Schadens.
  • Eine Aufstellung der Eigenleistung, mit Angabe der getätigten Arbeiten und der benötigten Stunden pro Person, sowie Rechnungskopien für etwaige Materialien.
  • Bei beschädig­tem Haus­rat benö­tigen wir: Angaben zu Her­steller und Typ, An­schaff­ungs­preis, An­schaff­ungs­rech­nungen in Kopie (falls vor­handen) sowie Fotos aller beschä­digten Sachen.
  • Bitte bewahren Sie die mög­licher­weise brand­ur­säch­lichen Ge­räte (z.B. Toaster, Trockner) auf und infor­mieren Sie uns.
  • Teilen Sie uns bitte gegebenenfalls das poli­zei­liche Akten­zeichen mit.
  • Schicken Sie uns die Fotos, Angaben und Unterlagen am besten online an schaden@saarland-versicherungen.de mit Angabe der Schaden- oder Versicherungsnummer.
  • Wir helfen Ihnen gerne mit den Sofort­maß­nahmen und ko­or­di­nieren die Trock­nung mit unseren bundes­weiten Partnern.

Gibt es einen weiteren Schaden­ver­ursacher?

  • Teilen Sie uns bitte alle vor­lie­gen­den Kontakt­daten des Schaden­ver­ur­sach­ers mit (Namen, An­schrift, Tele­fon­nummer, E-Mail). Mit diesen An­gaben können wir gege­ben­en­falls Ihre Schaden­auf­wände min­dern.
Prüfung des Schadens

Haben Sie noch Fragen?

Dann rufen Sie gerne bei der SchadenSoforthilfe an:

+49 681 601-111

Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebspartner wenden.

 

Download aller Tipps im PDF-Format

Praktischer Überblick mit allen Tipps, Hinweisen und Telefonnummern.

Wir wünschen Ihnen alles Gute!
Sollte dennoch einmal etwas passieren, sind wir für Sie da.

Rechtshinweis Info-Icon
Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertrag­lichen Verein­barungen sind Sie im Schaden­fall ver­pflichtet, uns wahr­heits­gemäß und frist­gerecht jede Aus­kunft zu erteilen, die zur Fest­stellung des Versicherungs­falls oder des Um­fangs unserer Leistungs­pflicht erfor­derlich ist, und uns die sach­gerechte Prüf­ung unserer Leistungs­pflicht inso­weit zu ermög­lichen, als Sie alles Ihnen zur Sach­verhalts­auf­klärung Zumut­bare unter­nehmen. Soweit zumut­bar, haben Sie uns auch frist­gerecht Belege vorzu­legen. Wird gegen diese Obliegen­heiten vor­sätzlich ver­stoßen, ver­lieren Sie Ihren An­spruch auf die Versicher­ungs­leistung. Bei einer grob fahr­lässigen Pflicht­verletzung kann der Versicher­ungs­schutz ent­sprechend dem Verschul­dens­grad ganz oder teil­weise ent­fallen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nach­weisen, dass Sie die Obliegen­heit nicht grob fahr­lässig ver­letzt haben. Unsere Leistungs­pflicht bleibt auch inso­weit bestehen, als Sie nach­weisen, dass die vor­sätz­liche oder grob fahr­lässige Obliegen­heits­verletzung weder für die Fest­stellung des Versicherungs­falls noch für die Fest­stellung oder den Um­fang unserer Leistungs­pflicht ur­sächlich war. Bei arg­listiger Verletz­ung sind wir in jedem Fall leistungs­frei.