• Tipps bei einem Einbruch-Diebstahlschaden

    Hilfe! Bei mir wurde eingebrochen!

    Wir sind für Sie da!

Einbruch-Diebstahlschaden Tipps zum Ablauf
KameraMachen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:

  • Senden Sie uns bitte Fotos des gesam­ten Schaden­aus­maßes sowie Über­sichts­auf­nahmen aller betroff­en­en Räume.
  • Senden Sie uns bitte eben­falls Auf­nahmen aller Ein­bruchs­spuren in der Über­sicht sowie im Detail.

 

KameraMachen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:
  • Senden Sie uns bitte Fotos des gesam­ten Schaden­aus­maßes sowie Über­sichts­auf­nahmen aller betroff­en­en Räume.
  • Senden Sie uns bitte eben­falls Auf­nahmen aller Ein­bruchs­spuren in der Über­sicht sowie im Detail.
Sofortmaßnahmen

Leiten Sie die wichtig­sten Sofort­maß­nahmen ein:

  • Sichern Sie das Ge­bäude, um einen wei­ter­en Ein­bruch zu ver­hindern.
  • Führen Sie Not­repa­ra­turen durch, um die Gebäude­öff­nung­en ordent­lich zu ver­schließen.
  • Setzen Sie sich gege­ben­en­falls mit dem Haus­meister oder der Haus­ver­wal­tung in Ver­bind­ung.

 

Sofortmaßnahmen

Leiten Sie die wichtig­sten Sofort­maß­nahmen ein:

  • Sichern Sie das Ge­bäude, um einen wei­ter­en Ein­bruch zu ver­hindern.
  • Führen Sie Not­repa­ra­turen durch, um die Gebäude­öff­nung­en ordent­lich zu ver­schließen.
  • Setzen Sie sich gege­ben­en­falls mit dem Haus­meister oder der Haus­ver­wal­tung in Ver­bind­ung.

Melden Sie den Schaden schnellstmöglich – sofern noch nicht geschehen:

Schaden telefonisch melden

Schaden telefonisch melden

Rufen Sie bitte an und schildern Sie uns den Schaden so genau wie mög­lich. Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebs­partner wenden.

+49 681 601-111

Einbruch-Diebstahlschaden online melden

Schaden online melden

Gerne können Sie uns Ihren Schaden auch über unsere Online-Schaden­meldung melden. Schildern Sie uns den Schaden so genau wie möglich. Vor­lie­gende Angaben und Unter­lagen können Sie der Schaden­meldung an­hängen oder an schaden@saarland-versicherungen.de mit Angabe der Schaden- oder Versicherungsnummer senden.

Schaden online melden

Der Schaden ist gemeldet – wie geht es weiter & was benötigen wir noch von Ihnen?

Prüfung des Schadens
  • Für den Gebäude­schaden: einen Kosten­vor­anschlag zur Behe­bung des Schadens sowie aus­sage­kräftige Schaden­fotos.
  • Für den Dieb­stahl­­schaden: eine Auf­stell­­ung aller gestohl­­enen Sachen, Anschaff­ungs­­rechnungen in Kopie sowie Fotos, auf denen die Sachen zu sehen sind (z.B. Familien­­fotos).
  • Teilen Sie uns das poli­zei­­liche Akten­­zeichen zur Anfor­der­ung der Ermitt­lungs­akte mit. Leider kann es einige Zeit dauern, bis uns diese vor­­liegt. Ist der Täter be­kannt oder haben Sie eine Ver­­mu­­tung, dann teilen Sie dies bitte der Poli­zei und uns mit.
  • Schicken Sie uns die Fotos, An­gaben und Unter­lagen am besten online an schaden@saarland-versicherungen.de mit An­gabe der Schaden- oder Versicher­ungs­nummer.

 

KameraWir benötigen folgende Informationen:
  • Für den Gebäude­schaden: einen Kosten­vor­anschlag zur Behe­bung des Schadens sowie aus­sage­kräftige Schaden­fotos.
  • Für den Dieb­stahl­­schaden: eine Auf­stell­­ung aller gestohl­­enen Sachen, Anschaff­ungs­­rechnungen in Kopie sowie Fotos, auf denen die Sachen zu sehen sind (z.B. Familien­­fotos).
  • Teilen Sie uns das poli­zei­­liche Akten­­zeichen zur Anfor­der­ung der Ermitt­lungs­akte mit. Leider kann es einige Zeit dauern, bis uns diese vor­­liegt. Ist der Täter be­kannt oder haben Sie eine Ver­­mu­­tung, dann teilen Sie dies bitte der Poli­zei und uns mit.
  • Schicken Sie uns die Fotos, An­gaben und Unter­lagen am besten online an schaden@saarland-versicherungen.de mit An­gabe der Schaden- oder Versicher­ungs­nummer.
Prüfung des Schadens

Haben Sie noch Fragen?

Dann rufen Sie gerne bei der SchadenSoforthilfe an:

+49 681 601-111

Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebspartner wenden.

 

Download aller Tipps im PDF-Format

Praktischer Überblick mit allen Tipps, Hinweisen und Telefonnummern.

Wir wünschen Ihnen alles Gute!
Sollte dennoch einmal etwas passieren, sind wir für Sie da.

Rechtshinweis Info-Icon
Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertrag­lichen Verein­barungen sind Sie im Schaden­fall ver­pflichtet, uns wahr­heits­gemäß und frist­gerecht jede Aus­kunft zu erteilen, die zur Fest­stellung des Versicherungs­falls oder des Um­fangs unserer Leistungs­pflicht erfor­derlich ist, und uns die sach­gerechte Prüf­ung unserer Leistungs­pflicht inso­weit zu ermög­lichen, als Sie alles Ihnen zur Sach­verhalts­auf­klärung Zumut­bare unter­nehmen. Soweit zumut­bar, haben Sie uns auch frist­gerecht Belege vorzu­legen. Wird gegen diese Obliegen­heiten vor­sätzlich ver­stoßen, ver­lieren Sie Ihren An­spruch auf die Versicher­ungs­leistung. Bei einer grob fahr­lässigen Pflicht­verletzung kann der Versicher­ungs­schutz ent­sprechend dem Verschul­dens­grad ganz oder teil­weise ent­fallen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nach­weisen, dass Sie die Obliegen­heit nicht grob fahr­lässig ver­letzt haben. Unsere Leistungs­pflicht bleibt auch inso­weit bestehen, als Sie nach­weisen, dass die vor­sätz­liche oder grob fahr­lässige Obliegen­heits­verletzung weder für die Fest­stellung des Versicherungs­falls noch für die Fest­stellung oder den Um­fang unserer Leistungs­pflicht ur­sächlich war. Bei arg­listiger Verletz­ung sind wir in jedem Fall leistungs­frei.