Haftpflichtschaden melden

Unser Versprechen

Im Schadenfall für Sie da. Sie melden uns den Schaden bzw. die gegen Sie gerichteten Ansprüche, danach übernehmen wir!
Egal ob berechtigte oder unberechtigte Forderungen - bei Deckung stellen wir Sie hiervon vollständig frei. Schulden Sie jemandem Ersatz, begleichen wir die Rechnung. In allen anderen Fällen stehen wir vor Ihnen und wehren alle unberechtigten Forderungen ab - notfalls sogar vor Gericht.

Unser Service ist ausgezeichnet

Unsere SchadenSoforthilfe ist 24 Stunden für Sie erreichbar

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Häufig gestellte Fragen rund um die Haftpflichtschadensmeldung

Wann sollte ich den Schaden melden?
  • Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich, idealerweise innerhalb von 24 Stunden, entweder telefonisch oder online. Unsere SchadenSoforthilfe ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer +49 681 601-111 erreichbar.
Welche Informationen werden für die Schadensmeldung benötigt?
  • Die telefonische Beratung oder das Online-Formular führt Sie durch alle notwendigen Angaben, wie z.B. Datum, Ort und Beschreibung des Schadens.
Was mache ich, wenn ich nicht alle Informationen zum Schaden habe?
  • Kein Problem. Melden Sie den Schaden trotzdem so schnell wie möglich und reichen Sie fehlende Informationen nach.
Welche Schäden zahlt mir die Privat-Haftpflichtversicherung?
  • Die Privat-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter bei verschiedenen Missgeschicken, wie zum Beispiel einer Schramme an einem nagelneuen Auto, die Sie verursacht haben. Sie übernimmt die finanziellen Folgen solcher Vorfälle und bewahrt Sie so vor erheblichen Kosten.
Wann zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht?
  • Wer Schäden vorsätzlich verursacht, bekommt keine Kosten durch die private Haftpflichtversicherung erstattet. Die Privat-Haftpflicht greift außerdem auch nicht für Ihren Eigenschaden, z. B. wenn Sie oder mitversicherte Personen versehentlich Ihren eigenen Fernseher beschädigen.

Der Kunde im Mittelpunkt

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